Neues Sicherheitsgesetz zur Passwort-Herausgabe

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Joyrider
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Neues Sicherheitsgesetz zur Passwort-Herausgabe

Beitragvon Joyrider » 15.12.2019, 15:18

Ermittler sollen leichter an Passwörter kommen. Offiziell gegen rechte Hetze und Has im Internet. Inoffiziell denke ich werden damit wohl auch Nutzerdaten in anderen Fällen angefragt werden können.

https://www.golem.de/news/internetdiens ... 45549.html

Den Gesetzentwurf als PDF findet ihr hier:
https://drive.google.com/file/d/1gV4FIr ... eruKL/view

Interessanterweise widerspricht das der DSGVO und den "technischen Maßnahmen" zum Schutz der Daten.


Nachtrag: Das ganze soll ohne Richterbeschluss möglich sein und sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten betreffen.

Passend dazu auch in Arbeit: Verschärfung des Waffengesetztes, ein Schutzgraben um den Reichstag, die angelaufene Bargeldabschaffung. Wovor hat die aktuelle Regierung solche Angst?

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Re: Neues Sicherheitsgesetz zur Passwort-Herausgabe

Beitragvon schmidtsmikey » 16.12.2019, 21:10

Ich vertraue da einfach Mal in den Staat, dass es einen dringenden Anlass geben muss. Und dann bin ich auch dafür, dass die bspw. die Polizei Zugriff darf und sogar muss. Kinderschänder, Kriminelle usw., die offensichtlich etwas zu verbergen haben, müssen doch Dingfest gemacht werden. Oftmals fehlt letztendlich der entscheidende Beweis und warum darf sich dann der Kinderschänder hinter dem Passwortschutz von iOS verstecken?

Uns IT'lern wird doch auch vertraut. Viele haben Zugriff zu vertraulichen Unternehmens- und Kundendaten. Wird es ausgenutzt? Ich behaupte mal 98% haben eine weiße Weste.

Joyrider
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Re: Neues Sicherheitsgesetz zur Passwort-Herausgabe

Beitragvon Joyrider » 17.12.2019, 17:15

Falls du da Sarkasmus im Text hast, ist mir das entgangen, daher antworte ich mal "normal":

Hast du meinen Beitrag und den Gesetzestext gelesen?

Es geht auch um Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken. Es ist kein richterlicher Beschluss nötig. Jeder "Dorfpolizist" kann, wenn das Gesetz durch ist, nach Belieben die Datenbanken durchsuchen und Informationen einholen.


Ich gebe dir vollkommen Recht, das bei schwerwiegenden Straftaten (Dazu gehört neben dem Rechtsextremismus auch Extrememismus aller anderen Arten) eine Durchsuchung und ein "Knacken" oder "Umgehen" eines Passwortschutzes möglich sein sollte, WENN ein konkreter Verdacht vorliegt UND es einen richterlichen Beschluss gibt.


Vermutlich bin ich der Einzige der das noch so sieht. Finde ich etwas schade, wenn man so an die Vergangenheit von Deutschland (West und Ost und auch davor) denkt.


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