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Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 10.03.2012, 16:53
von linkin_park_forever
Hi,
da ich davor stehe, meinem bisherigen Prepaid-Anbieter zu kündigen, wollte ich fragen, ob es mittlerweile eine Gesetzgebung gibt, die vorschreibt, dass ein vorhandenes Restguthaben ausbezahlt werden muss oder ob es immer noch verfällt.

MfG

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 10.03.2012, 16:58
von Tomek
Bei welchem Anbieter ist noch der restliche Guthaben drauf `?

steht das nicht evtl. in den AGBs ?

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 10.03.2012, 18:31
von linkin_park_forever
Fyve (Vodafone)

Ich finde da nur die AGB der Homepage an sich und die Weiterleitung zu Vodafone.de bringt mich nicht weiter. Ich muss mal die Vertragsunterlagen wälzen, dann melde ich mich wieder.

Mir war nämlich so, dass es schon Gerichtsbeschlüsse gab, aus denen hervorging, dass der Anbieter ein Restguthaben nicht einfach verfallen lassen darf. Ich weiß nur nicht mehr, ob das bei Nichtnutzung der Fall ist, oder bei Kündigung.

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 10.03.2012, 18:33
von Joyrider
Bei Nichtbenutzung darf es nicht verfallen.

Wie es bei der Kündigung ist weiss ich nicht.

Ich würde jedoch davon ausgehen das man es NICHT zurück bekommt. Davon ab zahle ich auf mein Prepaid Handy nicht allzuviel ein, daher wäre es nicht so schlimm. Wenn du allerdings 100 Euro oder mehr drauf hast könnte ich dich schon verstehen.

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 11.03.2012, 08:09
von Bazooka
ist das nicht ein Wiederspruch in sich? Entweder Prepaid oder Vertrag. Abtelefonieren und Karte tauschen.

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 11.03.2012, 15:43
von linkin_park_forever
@Bazooka: Ich habe ja die Möglichkeit, eine Prepaidkarte mittels einer Verzichtserklärung zu kündigen, bevor ich alles Restguthaben abtelefoniert habe.

Erfreuliche Nachricht von Fyve:
Fyve hat geschrieben:Ein eventuell vorhandenes Restguthaben kann Ihnen nach Beendigung des Vertrages und nach Abzug der Portierungsgebühr (24,95 Euro) an eine Bankverbindung zurückerstattet werden.

Jetzt muss ich nochmal nach der Verzichtserklärung fragen. Man hat vergessen, mir das als Anhang zu schicken :mrgreen:

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 11.03.2012, 15:46
von Joyrider
Was für ne Portierungsgebühr meinen die da denn?

Fast 25 Euro, das ist Wucher und Beschiss in meinen Augen.

Kenn ich damals von Mobilcom, die wollten ein "Vertragsendgebühr".

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 11.03.2012, 16:37
von linkin_park_forever
Damit die Kündigung ausgeführt werden kann, fällt eine Gebühr an. In der Regel sind das knapp 25€; das war bei Prepaid-Anbietern imho schon immer so. Meistens bekommt man vom neuen Anbieter einen Ausgleich in Form eines Startguthaben/Wechslerbonus. Als ich damals zu Fyve gewechselt bin, hatte ich einige Guthaben-Euro bekommen und 1 Monat kostenloses Internet. Eine Auszahlung des Startguthabens auf mein Giro wäre mir prinzipiell lieber, da ich so auf effektive Weise die Portierungsgebühr kompensieren könnte. Aber für den Provider ist ein Prepaidguthaben natürlich billiger als echtes, ausbezahltes Geld^^

Stimme dir aber zu, 25€ für einen kleinen Auftrag/Kündigung sind etwas überzogen. Aber das ist die Einrichtungsgebühr bei 24-Monats-Verträgen wohl ebenso.

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 12.03.2012, 00:46
von Joyrider
Willst du denn die Nummer behalten?

Ansonsten würde ich die Karte einfach (aus)laufen lassen und nix tun.

Re: Darf Restguthaben nach Kündigung verfallen?

Verfasst: 12.03.2012, 01:30
von linkin_park_forever
Möchte sie behalten.