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Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?

Verfasst: 19.10.2010, 14:13
von linkin_park_forever
Hallo, folgendes:

Bin seit 01.07. Zivi und habe bereits über 3 Monate Dienst geleistet. 6 Monate sind's insgesamt, daher stehen mir laut Info-PDF (Bundesamt-Homepage) 13 Tage Urlaub zu. Davon habe ich bisher schon 2 Tage genommen und jetzt gerade verwende ich nochmals 5 Tage. Daher bleiben mir noch 6 Tage übrig. Jetzt kommts: Es gibt eine Wehrrechtsgesetzänderung, die ab 01.12. in Kraft tritt. Die sagt, dass einem Zivi, der 6 Monate leistet, nurmehr 6 Tage Urlaub zustehen.

Meine Arbeitsstelle behauptet nun, dass ich "minus 1 Urlaub" habe, also insg. schon 7 Tage verwendet habe und somit einen Tag mehr, "als mir zusteht". Wie kann meine Arbeitsstelle sagen, dass mir auf einmal nur noch 6 Tage Urlaub zustehen und ich einen Tag nacharbeiten muss?! Was wäre, wenn ich meinen Urlaub schon eher genommen hätte (also 13 Tage), müsste ich dann eine ganze Woche nacharbeiten?

Generell, es ist doch eine riesen Frechheit, dass einem der Urlaub rückwirkend gekürzt wird. Und dann tritt der Gesetzesentwurf imho erst am 01.12. in Kraft.

Ich glaub ich sollte mal beim Bundesamt schriftlich nachfragen.

MfG

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?! Ist sowas erlaubt?

Verfasst: 19.10.2010, 19:21
von schmidtsmikey
Frag bei der zuständigen Behörde nach und schildere Dein Anliegen. Ich bzw. wir kennen sicherlich nicht die Gesetzesänderungen :D

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?! Ist sowas erlaubt?

Verfasst: 19.10.2010, 20:13
von Benschzilla
Frag einfach bei deinem Regionalbetreuer nach, der muss da bescheid wisse! Ist überhaupt die Frage, ob das Gesetz auch rückwirkend geändert wurde!

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?! Ist sowas erlaubt?

Verfasst: 19.10.2010, 20:19
von linkin_park_forever
Ich frag morgen mal telefonisch an. Bis jetzt schauts so aus, dass ich z.B. am 30.06. hätte anfangen sollen, denn nur dann würden mir 13 Tage Urlaub gewährt. So sind's nun 6 Tage, weil ich am 01.07. den Dienst angetreten hatte.

Zum 01.07. gabs den Gesetzesentwurf noch nicht. Naja, ich würde mal sagen: owned!

Ich hoff das beste :mod:

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?

Verfasst: 20.10.2010, 12:09
von linkin_park_forever
Also, lt. Bundesamt stehen einem Zivi nurmehr 6 Tage bei 6 Monaten zu, nicht mehr anteilsmäßig wie vor ein paar Monaten. Soll wohl wie bei den Soldaten laufen. Ist denen aber auch früh eingefallen, und jetzt isses doch eh schon egal, wenn es den Zivildienst 2011 wahrscheinlich gar nicht mehr geben wird.

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?

Verfasst: 20.10.2010, 19:21
von Andy_20
vs hat geschrieben:Also, lt. Bundesamt stehen einem Zivi nurmehr 6 Tage bei 6 Monaten zu, nicht mehr anteilsmäßig wie vor ein paar Monaten. Soll wohl wie bei den Soldaten laufen. Ist denen aber auch früh eingefallen, und jetzt isses doch eh schon egal, wenn es den Zivildienst 2011 wahrscheinlich gar nicht mehr geben wird.


Da ist man schon eine billige Arbeitskraft und dann soll man auch noch auf 50% des Urlaubs verzichten, ist ja ne Frechheit.

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?

Verfasst: 20.10.2010, 20:47
von linkin_park_forever
Wenigstens sind's nur noch 6 Monate. Dafür geht bei mir geht jeden Tag die Post ab. Krankenhaus... Versorgungstätigkeiten. Ich wage zu behaupten, dass ich dort weitaus sinnvollere Arbeit verrichte als der Soldat beim Grundwehrdienst.

Und außerdem bedeutet die Anstellung für mich das erste "richtige" Geld nach dem Abitur. Und das is' ja schon mal was, auch wenns 9,41 am TAG sind :guter:

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?

Verfasst: 28.10.2010, 09:01
von czuk
Wärst du im Job würd ich sagen; schau in deinen Arbeitsvertrag. Das was dort steht ist erstmal für den AG bindend und nur über Änderungskündigung oder Ergänzungsvertrag zu ändern.

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?

Verfasst: 29.01.2013, 12:42
von Profav_TT
na eigentlich gilt das doch nur für die neuen und nicht für die alten zivis....du bist ja quasi noch nach der alten gesetzgebung eingestellt worden 8)

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?

Verfasst: 28.02.2013, 22:17
von linkin_park_forever
Das dachte ich ursprünglich auch. In dem Schreiben des Bundesamtes habe ich das dann anders gelesen.

Re: Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?

Verfasst: 02.07.2013, 07:42
von Dan780
Musstest du denn jetzt wirklich den einen Tag rückwirkend nacharbeiten? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das rechtskräftig ist...