Rückwirkende Verkürzung des Urlaubs?
Verfasst: 19.10.2010, 14:13
Hallo, folgendes:
Bin seit 01.07. Zivi und habe bereits über 3 Monate Dienst geleistet. 6 Monate sind's insgesamt, daher stehen mir laut Info-PDF (Bundesamt-Homepage) 13 Tage Urlaub zu. Davon habe ich bisher schon 2 Tage genommen und jetzt gerade verwende ich nochmals 5 Tage. Daher bleiben mir noch 6 Tage übrig. Jetzt kommts: Es gibt eine Wehrrechtsgesetzänderung, die ab 01.12. in Kraft tritt. Die sagt, dass einem Zivi, der 6 Monate leistet, nurmehr 6 Tage Urlaub zustehen.
Meine Arbeitsstelle behauptet nun, dass ich "minus 1 Urlaub" habe, also insg. schon 7 Tage verwendet habe und somit einen Tag mehr, "als mir zusteht". Wie kann meine Arbeitsstelle sagen, dass mir auf einmal nur noch 6 Tage Urlaub zustehen und ich einen Tag nacharbeiten muss?! Was wäre, wenn ich meinen Urlaub schon eher genommen hätte (also 13 Tage), müsste ich dann eine ganze Woche nacharbeiten?
Generell, es ist doch eine riesen Frechheit, dass einem der Urlaub rückwirkend gekürzt wird. Und dann tritt der Gesetzesentwurf imho erst am 01.12. in Kraft.
Ich glaub ich sollte mal beim Bundesamt schriftlich nachfragen.
MfG
Bin seit 01.07. Zivi und habe bereits über 3 Monate Dienst geleistet. 6 Monate sind's insgesamt, daher stehen mir laut Info-PDF (Bundesamt-Homepage) 13 Tage Urlaub zu. Davon habe ich bisher schon 2 Tage genommen und jetzt gerade verwende ich nochmals 5 Tage. Daher bleiben mir noch 6 Tage übrig. Jetzt kommts: Es gibt eine Wehrrechtsgesetzänderung, die ab 01.12. in Kraft tritt. Die sagt, dass einem Zivi, der 6 Monate leistet, nurmehr 6 Tage Urlaub zustehen.
Meine Arbeitsstelle behauptet nun, dass ich "minus 1 Urlaub" habe, also insg. schon 7 Tage verwendet habe und somit einen Tag mehr, "als mir zusteht". Wie kann meine Arbeitsstelle sagen, dass mir auf einmal nur noch 6 Tage Urlaub zustehen und ich einen Tag nacharbeiten muss?! Was wäre, wenn ich meinen Urlaub schon eher genommen hätte (also 13 Tage), müsste ich dann eine ganze Woche nacharbeiten?
Generell, es ist doch eine riesen Frechheit, dass einem der Urlaub rückwirkend gekürzt wird. Und dann tritt der Gesetzesentwurf imho erst am 01.12. in Kraft.
Ich glaub ich sollte mal beim Bundesamt schriftlich nachfragen.
MfG