BGH erlaubt Dashcams im Auto bei Unfällen
Verfasst: 15.05.2018, 08:10
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute, am 15.05.2018, Dashcam-Videos als Beweismittel zugelassen.
AZ: VI ZR 233/17
Die Begründung klingt plausibel: Da bei einem Unfall sowieso die Namen und Versicherungsdaten ausgetauscht werden müssen, ist der Datenschutz an dieser Stelle nachrangig.
In meinen Augen hat hier ein Richter mit Augenmaß entschieden und vernünftig geurteilt.
Wichtig dabei: Es geht hier nur um Videoaufnahmen als Beweismittel. Das Veröffentlichen ist auch weiterhin verboten!
Wie steht ihr denn zu dem Thema?
Ich persönlich sehe die Dashcams grenzwertig, auch wenn ich selbst eine im Auto habe und diese bei "Gefahr" einschalte. Gefahr heisst in meinem Fall wenn ich z.B. sehe das jemand hinter mir schon längere Zeit drängelt oder der Vordermann sehr aggressiv verhält und ich befürchte trotz sehr hohem Abstand ausgebremst oder anderswie angegangen zu werden (alles schon erlebt). Was auch vorkam, leider spontan: Langsames fahren mit ca. 40 auf der Landstraße, beim Überholversuch meinerseits wollte er mich dann abdrängen, bzw. rammen. Hier war die Kamera aus und hätte im Falle eines Unfalls sicherlich sehr geholfen.
Künftig werde ich das Ding wohl dauerhaft laufen lassen, da die Kamera altes Bildmaterial (älter als 2-3 Minuten) automatisch überschreibt. Die Aggressivität im Straßenverkehr (durchweg durch alle Verkehrsteilnehmer (Autos, LKW, Motorräder, Radfahrer, Fußgänger, und und und)) hat leider enorm zugenommen, was sehr schade ist. Vorfahrt nehmen, abbiegen ohne blinken, Spurwechsel ohne sich umzusehen oder zu blinken, rechts überholen, durchgezogene Linien oder Überholverbote ignorieren... all das erlebe ich hier teilweise fast täglich, was sehr schade ist.
Aus eigener Erfahrung noch dazu 3 Fälle, wo mir die Kamera sicherlich geholfen hätte:
1.) Aus dem Gegenverkehr heraus versucht ein Autofahrer einen LKW zu überholen und fährt mir den Spiegel ab. Trotz unabhängiger Zeugen und einem anfänglichen Eingeständnis des Gegners bleibe ich auf dem Schaden sitzen, da er später alles abstreitet.
2.) Landstraße, lange gerade Strecke. Ein Auto überholt trotzdem einen LKW und ich muss in den Graben ausweiche. Hoher Schaden am Auto, das überholte Auto samt Insassen verpisst sich (Fahrerflucht) und kann nicht ermittelt werden.
3.) Junger Mann im Auto mit Handy am Ohr, schneidet die Kurve, bumm. Beide bekommen Schuld, da das Handytelefonat angeblich nicht nachzuweisen ist.
Zusammengefasst: Als Beweismittel finde ich die Dashcam-Videos eine gute Sache, vor allem weil damit ALLE Beteiligten belastet werden können - nämlich im Zweifel auch ich selbst, falls ich durch meine Fahrweise einen Unfall verursacht habe.
Und erneut der Hinweis: Jegliche Veröffentlichungen von solchem Videomaterial sind verboten und ein Verstoß gegen den Datenschutz.
AZ: VI ZR 233/17
Die Begründung klingt plausibel: Da bei einem Unfall sowieso die Namen und Versicherungsdaten ausgetauscht werden müssen, ist der Datenschutz an dieser Stelle nachrangig.
In meinen Augen hat hier ein Richter mit Augenmaß entschieden und vernünftig geurteilt.
Wichtig dabei: Es geht hier nur um Videoaufnahmen als Beweismittel. Das Veröffentlichen ist auch weiterhin verboten!
Wie steht ihr denn zu dem Thema?
Ich persönlich sehe die Dashcams grenzwertig, auch wenn ich selbst eine im Auto habe und diese bei "Gefahr" einschalte. Gefahr heisst in meinem Fall wenn ich z.B. sehe das jemand hinter mir schon längere Zeit drängelt oder der Vordermann sehr aggressiv verhält und ich befürchte trotz sehr hohem Abstand ausgebremst oder anderswie angegangen zu werden (alles schon erlebt). Was auch vorkam, leider spontan: Langsames fahren mit ca. 40 auf der Landstraße, beim Überholversuch meinerseits wollte er mich dann abdrängen, bzw. rammen. Hier war die Kamera aus und hätte im Falle eines Unfalls sicherlich sehr geholfen.
Künftig werde ich das Ding wohl dauerhaft laufen lassen, da die Kamera altes Bildmaterial (älter als 2-3 Minuten) automatisch überschreibt. Die Aggressivität im Straßenverkehr (durchweg durch alle Verkehrsteilnehmer (Autos, LKW, Motorräder, Radfahrer, Fußgänger, und und und)) hat leider enorm zugenommen, was sehr schade ist. Vorfahrt nehmen, abbiegen ohne blinken, Spurwechsel ohne sich umzusehen oder zu blinken, rechts überholen, durchgezogene Linien oder Überholverbote ignorieren... all das erlebe ich hier teilweise fast täglich, was sehr schade ist.
Aus eigener Erfahrung noch dazu 3 Fälle, wo mir die Kamera sicherlich geholfen hätte:
1.) Aus dem Gegenverkehr heraus versucht ein Autofahrer einen LKW zu überholen und fährt mir den Spiegel ab. Trotz unabhängiger Zeugen und einem anfänglichen Eingeständnis des Gegners bleibe ich auf dem Schaden sitzen, da er später alles abstreitet.
2.) Landstraße, lange gerade Strecke. Ein Auto überholt trotzdem einen LKW und ich muss in den Graben ausweiche. Hoher Schaden am Auto, das überholte Auto samt Insassen verpisst sich (Fahrerflucht) und kann nicht ermittelt werden.
3.) Junger Mann im Auto mit Handy am Ohr, schneidet die Kurve, bumm. Beide bekommen Schuld, da das Handytelefonat angeblich nicht nachzuweisen ist.
Zusammengefasst: Als Beweismittel finde ich die Dashcam-Videos eine gute Sache, vor allem weil damit ALLE Beteiligten belastet werden können - nämlich im Zweifel auch ich selbst, falls ich durch meine Fahrweise einen Unfall verursacht habe.
Und erneut der Hinweis: Jegliche Veröffentlichungen von solchem Videomaterial sind verboten und ein Verstoß gegen den Datenschutz.