Verfahren gegen Edathy eingestellt
Verfasst: 02.03.2015, 09:55
So langsam verliere ich den Glauben an unser Rechtssystem.
Gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro wurde das Verfahren gegen Edathy eingestellt, nachdem er zugegeben hat das er kinderpornographisches Material heruntergeladen hat.
Das Urteil ist somit rechtskräftig, nicht anfechtbar und Edathy gilt als unschuldig.
Interessant ist auch das sein Notebook "verschwand". Eine Frau die 1.500 Euro zahlen wollte wenn das Notebook gefunden wird wurde (wegen mehrfacher Störung des Prozesses) des Saals verwiesen.
Es ist leider immer noch unklar ob er die "Daten" wirklich nur zur Recherchezwecken heruntergeladen hat, eine bessere Abstimmung mit Vorgesetzten hätte hier allerdings für einiges an Klarheit gesorgt.
Warum kinderpornograpischer Besitz keine schwere Schuld sind ist mir unerklärlich. (Immerhin ist es das Totschlagsargument für die VDS.)
Ich bin entsetzt das man sich nun für 5.000 Euro freikaufen kann.
Siehe auch:
http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html
Gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro wurde das Verfahren gegen Edathy eingestellt, nachdem er zugegeben hat das er kinderpornographisches Material heruntergeladen hat.
Das Urteil ist somit rechtskräftig, nicht anfechtbar und Edathy gilt als unschuldig.
Interessant ist auch das sein Notebook "verschwand". Eine Frau die 1.500 Euro zahlen wollte wenn das Notebook gefunden wird wurde (wegen mehrfacher Störung des Prozesses) des Saals verwiesen.
Es ist leider immer noch unklar ob er die "Daten" wirklich nur zur Recherchezwecken heruntergeladen hat, eine bessere Abstimmung mit Vorgesetzten hätte hier allerdings für einiges an Klarheit gesorgt.
Warum kinderpornograpischer Besitz keine schwere Schuld sind ist mir unerklärlich. (Immerhin ist es das Totschlagsargument für die VDS.)
Ich bin entsetzt das man sich nun für 5.000 Euro freikaufen kann.
Siehe auch:
http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html