Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Finanzamt & Fortbildungsk
Verfasst: 31.08.2008, 19:15
Das Jahr 2008 geht so langsam aber allmählich auf das Ende zu und demnächst flattern wieder die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung ins Haus. Wenn man neben der hauptberuflichen Tätigkeit noch ein selbständiges Nebengewerbe betreibt, steigt auch der Verwaltungaufwand. Zum letzten Punkt habe ich drei Fragen:
1.) Welche allgemeinen Betriebsausgaben kann man beim FA geltend machen, die auch genehmigt werden? Wäre nicht schlecht, wenn jemand mal ein paar Beispiele nennt, so dass ich am Ende nix vergesse und dem Staat zu viel Geld überlasse.
2.) Ich beginne demnächst ein Studium in Richtung Informatik-Betriebswirt. Das mache ich für meinen Hauptberuf. Davon profitiert auch mein Nebengewerbe, denn das erlernte Wissen kann ich dann direkt in der Praxis anwenden. Bei der letzten Steuererklärung rief mich der Sachbearbeiter vom Finanzamt an und fragte mich, ob meine Fortbildungsaufwände für den HAuptberuf oder für das Nebengewerbe gedacht waren. Warum fragt er mich das? Gibt es da Unterschiede? Wenn ja, für was soll ich die Studienkosten angeben?
3.) Das Studium kostet mich pro Jahr ca. 2.000 Euro. Wie viel erhalte ich davon vom Finanzamt wieder? Ich weiß nur, dass man bis zu 4.000 Euro pro Jahr geltend machen kann, aber bekomme ich den vollen Betrag wieder oder nur einen Teil (welcher dem persönlichen Einkommenssteuersatz entspricht).
1.) Welche allgemeinen Betriebsausgaben kann man beim FA geltend machen, die auch genehmigt werden? Wäre nicht schlecht, wenn jemand mal ein paar Beispiele nennt, so dass ich am Ende nix vergesse und dem Staat zu viel Geld überlasse.
2.) Ich beginne demnächst ein Studium in Richtung Informatik-Betriebswirt. Das mache ich für meinen Hauptberuf. Davon profitiert auch mein Nebengewerbe, denn das erlernte Wissen kann ich dann direkt in der Praxis anwenden. Bei der letzten Steuererklärung rief mich der Sachbearbeiter vom Finanzamt an und fragte mich, ob meine Fortbildungsaufwände für den HAuptberuf oder für das Nebengewerbe gedacht waren. Warum fragt er mich das? Gibt es da Unterschiede? Wenn ja, für was soll ich die Studienkosten angeben?
3.) Das Studium kostet mich pro Jahr ca. 2.000 Euro. Wie viel erhalte ich davon vom Finanzamt wieder? Ich weiß nur, dass man bis zu 4.000 Euro pro Jahr geltend machen kann, aber bekomme ich den vollen Betrag wieder oder nur einen Teil (welcher dem persönlichen Einkommenssteuersatz entspricht).