Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Finanzamt & Fortbildungsk

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schmidtsmikey
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Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Finanzamt & Fortbildungsk

Beitragvon schmidtsmikey » 31.08.2008, 19:15

Das Jahr 2008 geht so langsam aber allmählich auf das Ende zu und demnächst flattern wieder die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung ins Haus. Wenn man neben der hauptberuflichen Tätigkeit noch ein selbständiges Nebengewerbe betreibt, steigt auch der Verwaltungaufwand. Zum letzten Punkt habe ich drei Fragen:

1.) Welche allgemeinen Betriebsausgaben kann man beim FA geltend machen, die auch genehmigt werden? Wäre nicht schlecht, wenn jemand mal ein paar Beispiele nennt, so dass ich am Ende nix vergesse und dem Staat zu viel Geld überlasse.

2.) Ich beginne demnächst ein Studium in Richtung Informatik-Betriebswirt. Das mache ich für meinen Hauptberuf. Davon profitiert auch mein Nebengewerbe, denn das erlernte Wissen kann ich dann direkt in der Praxis anwenden. Bei der letzten Steuererklärung rief mich der Sachbearbeiter vom Finanzamt an und fragte mich, ob meine Fortbildungsaufwände für den HAuptberuf oder für das Nebengewerbe gedacht waren. Warum fragt er mich das? Gibt es da Unterschiede? Wenn ja, für was soll ich die Studienkosten angeben?

3.) Das Studium kostet mich pro Jahr ca. 2.000 Euro. Wie viel erhalte ich davon vom Finanzamt wieder? Ich weiß nur, dass man bis zu 4.000 Euro pro Jahr geltend machen kann, aber bekomme ich den vollen Betrag wieder oder nur einen Teil (welcher dem persönlichen Einkommenssteuersatz entspricht).

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Re: Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Finanzamt & Fortbildungsk

Beitragvon Macaveli » 01.09.2008, 07:46

Hi Meik,

im Falle eines Nebengewerbes kann ich dir in jedem Fall nur empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen. Alles andere ist Zeit und Geld verschwendung. Ich habe mal eine Zeit lang versucht mich da durch zu kämpfen.

Aber generell gilt: Hast du als Nebengewerbe ein Kleinstgewerbe (also ohne Umsatzsteuervoranmeldung) angemeldet möglichts alles über den Hauptberuf abrechnen. Zahlst du aber Umsatzsteuer, so solltest du möglichst viel über das Gewerbe abrechnen, da du dann auch einen Teil der Umsatzsteuer zurück bekommen kannst.

Aber wie gesagt: Steuerberater! Ganz wichtig, kostet max. 70-90€ und man muss nicht stunden mit dem im höchsten Maße kruden deutschen Steuersystem verbringen.

Gruß
Macaveli

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Re: Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Finanzamt & Fortbildungsk

Beitragvon schmidtsmikey » 01.09.2008, 08:14

Hehe, ist schon richtig, mal zu einem Steuerberater zu gehen. Ich bin aber ein Typ, der es gerne selber macht, um zu verstehen, was vor sich geht. Ist genauso wie beim Auto, da habe ich bei der letzten Reparatur kräftig mit angepackt (Zahnriemenwechsel inkl. Motor rausheben usw.). Ich werde bei der nächsten autoreparatur es wieder vom Fachmann machen lassen, aber ich weiß zumindest, was gemacht werden muss, so dass mich keine übers Ohr hauen kann.

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Re: Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Finanzamt & Fortbildungsk

Beitragvon czuk » 03.09.2008, 17:01

Geh zum Steuerberater.

Habe die ersten Erklärungen auch selber gemacht und mir ein ganzes Wochenende (drei Tage!) mit Steuerrecht reingezogen.

Doch mittlerweile bin ich froh, dass der Steuerberater dies für mich macht.
Erstens kann er mehr Geld rausschlagen als ich, da er eben doch mehr Tricks und Kniffe kennt und zweitens kostet es dich dann nur ne halbe Stunde oder maximal eine Stunde deines Lebens, statt vieler Stunden. Rechnest du deinen Freizeit mit einem Stundensatz mal durch wirst du feststellen, dass der Berater sich sowas von lohnt...

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Re: Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Finanzamt & Fortbildungsk

Beitragvon schmidtsmikey » 04.09.2008, 07:54

Hehe,

ich denke, ich werde dann einfach mal zu Steuerberater gehen. Wie finde ich einen guten Steuerberater? Wie läuft das ab: welche Unterlagen braucht der, sitze ich bei der Steuererklärung dabei?

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Re: Selbständigkeit: Betriebsausgaben, Finanzamt & Fortbildungsk

Beitragvon czuk » 04.09.2008, 17:16

Er stellt dir Fragen zu deiner Situation und sammelt dann die nötigen Unterlagen (abschreibungsfähige Investitionen, Werbungskosten, etc.).

Dann lässt du ihn in Ruhe und ein paar Tage später bekommst du von ihm eine Prognose der Rückzahlung, die dann zusammen mit der Erklärung (die erstellt er) zum Finanzamt geht.


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