Angeblich bin ich gesetzlich verpflichtet denen Auskunft zu geben.
Meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir mitgeteilt das Sie für meine Wohnung kein Beitragskonto finden konnten.
Ferner haben Sie darauf verwiesen, das ich gesetzlich verpflichtet bin, Ihnen Auskunft zu geben. Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, auf welches Gesetz Sie sich beziehen. Sofern Sie belegen können, das ich auskunftspflichtig bin, werde ich dem natürlich unverzüglich nachkommen.
Bisher bestand keine Geschäftsbeziehung zwischen uns und daran möchte ich auch nichts ändern.
Die einzige Auskunft die ich Ihnen geben möchte und werde ist die Folgende: Für die Wohnung in der ich lebe wird der Rundfunkempfangsbeitrag entrichtet.
Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir folgende Auskünfte zu erteilen:
Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügen Sie und woher haben
Sie diese Daten?
An welche Empfänger oder sonstige Stellen wurden und/oder werden diese Daten weitergegeben?
Zu welchem Zweck erfolgt diese Speicherung?
Ich widerspreche gemäß § 28 Absatz 4 BDSG der Nutzung und Übermittlung meiner
Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Sie sind daher verpflichtet, die Daten unverzüglich für diese Zwecke zu sperren.
Eine Rückmeldung mit den gewünschen Informationen erwarte ich bis zum XX.XX.XXXX.
Mit freundlichen Grüßen,
Mal schauen was die mir antworten. Wenn ich gesetzlich verpflichtet bin können die auch direkt auf das Gesetz verweisen, dann kann auch ein Laie das prüfen. Immerhin ist es ja eine SERVICEagentur, da sollte sowas selbstverständlich sein.
Und ja, ich weiss das eine Auskunftspflicht besteht, WENN man ein Empfangsgerät bereit hält UND anmelde/anzeigepflichtig ist. In meinem Fall trifft das jedoch nicht zu, daher sehe ich nicht einen denen irgendwelche Auskünfte zu geben.