Problem mit Webhoster

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djmachtyII
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Problem mit Webhoster

Beitragvon djmachtyII » 12.09.2008, 11:44

So, habe hier ein "kleines" problem mit einem Webhoster.
Hatte mich vor ca 3 Monaten bei einem Webhoster angemeldet. Der Spass sollte monatlich 1,25 und einmalig 4,99 Einrichtungsgebürh kosten, monatlich kündbar.
Dann bekam ich nach einer Woche nen Brief von meiner Sparkasse, dass ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, da zu wenig Geld aufm Konto ist und ich ja noch nicht überziehen kann. Auftraggeber war der Wehoster, der 19,90 abbuchen wollte O.o... natürlich sofort gekündigt.
Nach langem Schweigen erhalte ich heute einen Brief mit einer Forderung über ca 75 Euro.
Bin 17 Jahre alt.
Frage: Muss ich zahlen bzw. wer ist im Recht?
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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon de_smutje » 12.09.2008, 12:26

hast dus klein gedruckt enicht gelesen? ansonsten dürfte das unrechtens seitens des webhosters sein.
man kann ja nicht einfach mehr geld verlangen o.O

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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon schmidtsmikey » 12.09.2008, 14:38

Richtig, poste doch mal Deinen Vertrag, den Anbieter oder besser noch die AGB...

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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon chillmensch » 12.09.2008, 18:00

Ist man mit 16 oder 18 voll erwerbsfähig?
Sonst könnt ihr euch im schlimmsten Falle noch damit rausreden ;)
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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon schmidtsmikey » 12.09.2008, 18:07

chillmensch hat geschrieben:Ist man mit 16 oder 18 voll erwerbsfähig?
Sonst könnt ihr euch im schlimmsten Falle noch damit rausreden ;)

Erwerbsfähig? Du meinst geschäftsfähig :)

Letzteres wird in drei "Bereiche" gegliedert.

1.) Bis 7 Jahre = geschäftsunfähig
2.) Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren = Beschränkte Geschäftsfähigkeit
3.) Ab 18 = Volle Geschäftsfähigkeit

Hier ein interessanter Hinweis zur Beschränkten Geschäftsfähigkeit:

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).

Quelle: Wikipedia

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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon chillmensch » 12.09.2008, 18:23

Jupp Geschäftsfähigkeit meinte ich, mir kam Erwerbsfähigkeit auch ein wenig suspekt vor :D
Also könnten sie sich noch über den Weg rausreden?
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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon milky » 12.09.2008, 18:28

Auch, wenn ich schon wieder damit ankomme und rumnerve, ne Rechtsberatung hier im Forum ist nicht so ganz erlaubt Bild
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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon chillmensch » 12.09.2008, 20:08

das geht doch nicht schon in den bereich rechtsberatung? oO
sowas lernt man in wirtschaftslehre :P
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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon djmachtyII » 13.09.2008, 16:27

So, danke schonmal für die zahlreichen Antworten.
Es handelt sich um den Webhoster Goneo, die AGBs fidnet ihr hier.
Der Brief ist vonnem Inkassounternehmen. Hier mal die detaillierte Forderung:

29,95 Hauptforderung
10,00 Spesen des Gläubigers
0,67 Zinsen
35,50 Unsere Vergütungen und Auslagen
Macht 76,12 zu zahlen bis zum 21.09.
Wollte denen zurückschreiben und Vorschlagen, einen Monat plus Einrichtungsgebühr zu zahlen, aber 76 Ocken für nichts sozusagen sehe ich nicht ein.
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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon Thek » 26.12.2008, 21:41

hm frag mal im forum von [url]e-recht24.de[/url]. Hatte auch mal n Problem mitn Gameserver Anbieter ham mir dort kompetent geholfen.

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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon Duker » 27.12.2008, 11:52

Da du 17 bist, wirst du dich mithilfe deiner Eltern herrausreden koennen.
Vorerst wuerde ich garnichts zahlen.

Achja, und falls du immernoch guenstigen Webspace suchst ( :mrgreen: ), bei http://www.net-housting.de gibts welchen

Edit:
Garnicht gemerkt, dass da jemand einen alten Thread aufgeweckt hat -.-

Aber wie ist es denn nun ausgegangen?

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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon Joyrider » 28.12.2008, 10:22

djmachtyII hat geschrieben:So, danke schonmal für die zahlreichen Antworten.
Es handelt sich um den Webhoster Goneo, die AGBs fidnet ihr hier.
Der Brief ist vonnem Inkassounternehmen. Hier mal die detaillierte Forderung:

29,95 Hauptforderung
10,00 Spesen des Gläubigers
0,67 Zinsen
35,50 Unsere Vergütungen und Auslagen
Macht 76,12 zu zahlen bis zum 21.09.
Wollte denen zurückschreiben und Vorschlagen, einen Monat plus Einrichtungsgebühr zu zahlen, aber 76 Ocken für nichts sozusagen sehe ich nicht ein.


Was hast du denn mit deren "Vergütungen und Auslagen" zu tun, die ja irgendwie höher sind als die Hauptforderung?

Und in ABGs kann man vieles schreiben, das was nicht rechtens ist ist schlicht unwirksam, bzw. geht im Zweifel zu lasten des Hosters. (Aber informier dich hier auch mal genauer). Und nur als Beispiel: Im Falle einer Kündigung durch den Kunden nach Vertragsende wird eine Vertragsendgebühr von 100 Euro fällig. <<< Sowas würden die nie durchkriegen.



Edit: Und haben die dich angemahnt wegen der Zahlung? Oder irgend nen Schreiben geschickt, ausser der Forderung?

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^^donut^^
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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon ^^donut^^ » 29.12.2008, 21:45

4.2 goneo kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen,
an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die
goneo gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
man wird gezwungen in sine e-mail zu gucken!! :angry:

4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf goneo Server
überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei goneo liegen. Im Fall eines
Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich
auf den Server der goneo übertragen.
hört sich an als würden die damit rechnen dass daten verloren gehen
"Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen.
Hätte Pac Man das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören."
(Christian Wilson, Nintendo Inc., 1989)

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Re: Problem mit Webhoster

Beitragvon Joyrider » 30.12.2008, 00:54

4.2 goneo kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen,
an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die
goneo gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

Einmal im Monat, jeweils am 02. um 15 Uhr ist auch regelmäßig.


4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf goneo Server
überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei goneo liegen. Im Fall eines
Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich
auf den Server der goneo übertragen.

Und was wenn du das nicht tust? ;) Ich denke die meinen eher damit das wenn die mal nen Crash haben du die Daten wieder hochladen musst, falls du die dann noch brauchst.


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