http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 65091.html
Das das "gewerblich" komplett ignoriert, bzw. gestrichen wird ist schon krass.
Generell sind wir ja eh alle generalverdächtig, bin mal gespannt was passiert wenn die jetzt nach Belieben Auskünfte einholen können und einfach mal wild abmahnen, wird wohl genug geben die Angst vor Anwälten haben und einfach zahlen.
liebes Gericht für dieses absolut intelligente Urteil.
Nachtrag:
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... eigegeben/
http://www.golem.de/news/bundesgerichts ... 93813.html
http://acarus-siro.blogspot.de/2012/06/ ... ernet.html
Erweiteter Auskunftsanspruch für Rechteinhaber
Moderatoren: coolmann, eXcLis0, Lunatix
Re: Erweiteter Auskunftsanspruch für Rechteinhaber
Hat keiner ne Meinung dazu?
Ich finde es erschreckend wie mächtig das Abmahnwesen geworden ist. In Verbindung mit dem Meldeämter-Gesetz sind Abmahnanwälten und Adresshändlern Tür und Tor geöffnet.
Zudem stellt sich mir die Frage: Müssen die Provider nicht jetzt ihre AGB und Datenschutzerklärungen anpassen? Bisher heisst es meist ausdrücklich das die Daten nicht an Dritte herausgegeben werden. (Strafverfolgungsbehörden sind da natürlich eine Ausnahme, aber dazu gehören Rechteinhaber, Verwerter und Co ja definitiv NICHT)
Oder wir machen es wie Herr Kauder:
Man sichert sich einfach nachträglich die nötigen Rechte, scheint ja kein Problem zu sein.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 51923.html
http://www.n-tv.de/politik/Kauder-kopie ... 27491.html
Last but not least: Wenn eine Abmahnung nicht ankommt kann es erst Recht teuer werden. Wer den Brief nicht erhält muss zahlen, denn die "Absendebescheinigung" (oder wie das genau heisst) vom Anwalt reicht als Beweis.
Ich finde es erschreckend wie mächtig das Abmahnwesen geworden ist. In Verbindung mit dem Meldeämter-Gesetz sind Abmahnanwälten und Adresshändlern Tür und Tor geöffnet.
Zudem stellt sich mir die Frage: Müssen die Provider nicht jetzt ihre AGB und Datenschutzerklärungen anpassen? Bisher heisst es meist ausdrücklich das die Daten nicht an Dritte herausgegeben werden. (Strafverfolgungsbehörden sind da natürlich eine Ausnahme, aber dazu gehören Rechteinhaber, Verwerter und Co ja definitiv NICHT)
Oder wir machen es wie Herr Kauder:
Man sichert sich einfach nachträglich die nötigen Rechte, scheint ja kein Problem zu sein.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 51923.html
http://www.n-tv.de/politik/Kauder-kopie ... 27491.html
Last but not least: Wenn eine Abmahnung nicht ankommt kann es erst Recht teuer werden. Wer den Brief nicht erhält muss zahlen, denn die "Absendebescheinigung" (oder wie das genau heisst) vom Anwalt reicht als Beweis.
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